Neuigkeiten zu Ausbildungen in der Medienbranche
Der Verlag Europa-Lehrmittel informiert Sie über das aktuelle Neuordnungsverfahren für den Ausbilungsberuf „Mediengestalter Digital und Print“ und gibt ihnen spannende Auskünfte über den geplanten neuen Ausbildungsberuf „Gestalter für immersive Medien".
Neben aktuellen Fakten zu diesen Themen, geben wir Ihnen auch hilfreiche Buchempfehlungen an die Hand, damit Sie schon jetzt bestens auf alle anstehenden Änderungen vorbereitet sind.
Neuordnungsverfahren für den Ausbildungsberuf
„Mediengestalter Digital und Print“
Warum eine Neuordnung?
Um dem technologischen Fortschritt und den sich daraus entwickelnden Tätgkeitsfeldern der letzten Jahre gerecht zu werden, hat der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) zusammen mit ver.di im März 2022 die Neuordnung für den besonders beliebten Ausbildungsberuf „Mediengestalter Digital und Print“ angestoßen. Die zunehmende Automatisierung durch beispielsweise Workflowprogramme sowie die wachsende Bedeutung von Kommunikation und die neuen digitalen Produkte, fordern mehr als je zuvor eine Erneuerung der Ausbildungsinhalte und Strukturen.
Wann ist mit der Neuordnung zu rechnen?
Die Erstellung des Rahmenlehrplans wurde im September 2022 beendet, sodass die neue Verordnung voraussichtlich zum 1. August 2023 in Kraft treten wird - pünktlich zum 25-jährigen Jubiläum des Ausbildungsberufes.
Die neue Struktur der Ausbildung
+ Die ersten beiden Ausbildungsjahre sollen für alle identisch verlaufen.
+ Im 3. Ausbildungsjahr sind vier Fachrichtungen geplant.
- Aus
„Beratung und Planung“
wird
„Projektmanagement“
-
„Konzeption und Visualisierung“
wird zu
„Designkonzeption“
-
„Gestaltung und Technik“
wir geteilt in
„Printmedien“
und
„Digitalmedien“
Wo gibt es weitere Informationen?
Die Inhalte der neuen Ausbildungsverordnung dürfen erst nach der Publikation im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung oder auch in dieser übersichtlichen PDF vom BiBB können Sie aber jetzt schon viele weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema einsehen.